1. Allgemeines & Geltungsbereich
1.1. Christian Schlippe (im Folgenden kurz „Vermieter“) erbringt seine Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von mobilen Fotoboxen an Dritte (im Folgenden kurz „Mieter“) ausschließlich zu nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) und bilden diese einen integrierenden Bestandteil aller abgeschlossener Verträge, insbesondere Folge- und Zusatzaufträge. Durch die Aufnahme des Geschäftsverkehrs mit dem Vermieter gelten die vorliegenden AGB als angenommen.
1.2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von mobilen Fotoboxen inklusive Requisiten, welche der Vermieter für die vereinbarte Zeit zum vereinbarten Preis dem Mieter zum Gebrauch überlässt, sowie inklusive einer vertraglich festgelegten Anzahl von Fotodrucken.
2.2. Optional kann gegen einen Aufpreis ein Foto-Hintergrund hinzugebucht werden. Art, Design und Umfang des Hintergrundes sowie der Aufpreis hierfür ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Weitere Zusatzleistungen, insbesondere die Erhöhung der Anzahl von Fotodrucken bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vermieter und Mieter.
3. Vertragsabschluss
3.1. Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter ab. Die auf der Website dargestellten Produkte, Leistungen und Preise dienen lediglich der Information und stellen kein verbindliches Angebot des Vermieters an den Mieter dar.
3.2. Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt zustande, wenn seitens des Vermieters das verbindliche Angebot des Mieters schriftlich (z.B. via E-Mail) bestätigt wird.
4. Mietdauer / Lieferung, Aufbau & Abholung
4.1. Das Mietverhältnis wird auf die zwischen dem Vermieter und dem Mieter bestimmte Zeit abgeschlossen, sodass diese zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
4.2. Die Lieferung, der Aufbau und die Abholung der mobilen Fotobox samt Requisiten erfolgt durch den Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt an die bzw. an der vom Mieter angegebenen Adresse. Der Mieter hat für die Lieferung, den Aufbau und die Abholung sicherzustellen, dass der Liefer-, Aufbau- und Abholort ungehindert zugänglich ist, ausreichend Platz für Aufbau und Betrieb der mobilen Fotobox vorhanden sind. Verzögerungen, die durch die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten durch den Mieter entstehen, gehen zu seinen Lasten. Änderungen des vereinbarten Liefer-, Aufbau- und Abholortes sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Den durch eine solche Änderung entstandenen Mehraufwand (zusätzliche Fahrzeit, Anfahrtsweg und/oder organisatorischer Mehraufwand) trägt der Mieter vollständig und ist der Vermieter berechtigt, diese Mehrkosten gegenüber dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen.
5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Gesamtmietpreis setzt sich zusammen aus dem zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbarten Preis für die Überlassung der mobilen Fotobox inklusive dessen Requisiten und der vertraglich festgesetzten Anzahl von Fotodrucken sowie dem vereinbarten Aufpreis für allfällige gebuchte optionale Zusatzleistungen.
Nicht genutzte Fotodrucke durch den Mieter verfallen nach Mietende und werden nicht erstattet.
5.2. Der vereinbarte Mietpreis ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt zu bezahlen.
6. Stornierung
6.1. Eine Stornierung durch den Mieter hat schriftlich zu erfolgen.
6.2. Der Mieter kann den Vertrag bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei stornieren. Im Falle kurzfristigerer Stornierungen ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
7. Pflichten des Mieters
7.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox inklusive dessen Zubehör bestimmungsgemäß zu gebrauchen sowie schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist auch verpflichtet, für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie schonende und pflegliche Behandlung durch Gäste, Gehilfen usw Sorge zu tragen.
7.2. Zur Nutzung der mobilen Fotobox ist der Mieter ausschließlich am vereinbarten Aufstellungsort berechtigt. Die Weitergabe oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
7.2. Der Mieter ist verpflichtet Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Aufstellort eine geeignete Aufstellfläche und eine ausreichende Stromversorgung vorhanden ist sowie ein witterungsgeschützter Einsatz ohne direkte Sonneneinstrahlung, hohe Temperatur- und/oder hohe Feuchtigkeitsbedingungen sowie ohne direkten Niederschlagskontakt möglich ist.
7.3. Der Mieter ist weiters verpflichtet, während der Mietdauer geeignete Maßnahmen zu treffen, um die mobile Fotobox samt dessen Requisiten vor Schäden, Diebstahl oder Missbrauch durch Dritte weitestgehend zu schützen.
7.4. Auftretende Mängel oder Funktionsstörungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
7.5. Nach Ende des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die mobile Fotobox samt dessen Requisiten zur ungehinderten Abholung durch den Vermieter bereitzustellen.
8. Haftung
8.1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er oder ihm zuzurechnende Personen (insbesondere Gäste, Gehilfen usw) während der Mietdauer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie für Verlust.
8.2. Der Vermieter haftet für Sachschäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Vermieters für Sachschäden ausgeschlossen.
9. Nutzungs- und Bilderrechte
9.1. Der Mieter hat das ausschließliche Nutzungsrecht an den während der Mieterdauer erstellten Fotoaufnahmen.
9.2. Die im Rahmen der Nutzung der Fotobox erstellten Fotoaufnahmen unterliegen dem Recht am eigenen Bild gemäß § 78 UrhG. Eine Veröffentlichung oder Nutzung der Fotoaufnahmen über den privaten Gebrauch hinaus, insbesondere zu Werbezwecken, ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen zulässig. Der Mieter sichert in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu, über die notwendigen Bilderrechte der abgebildeten Personen auf den Fotoaufnahmen zu verfügen.
10. Datenschutz
10.1. Im Rahmen der Nutzung der mobilen Fotobox werden Fotoaufnahmen erstellt. Zum Schutz wurden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die unter anderem gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung und
unberechtigten Zugriff schützen. Die ergriffenen Maßnahmen unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und werden laufend an den Stand der Technik angepasst.
10.2. Die Verarbeitung dieser Fotoaufnahmen erfolgt seitens des Vermieters ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten aus dem Mietverhältnis gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie auf Grundlage der Einwilligung der abgebildeten Personen gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, die durch die freiwillige Nutzung der bereitgestellten mobilen Fotobox als erteilt gilt.
10.2. Die Fotoaufnahmen werden für einen Zeitraum von 30 Tagen gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitergehende Einwilligung vorliegt.
10.3. Die Fotoaufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht zu eigenen Werbezwecken verwendet.
10.4. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://fotoboxen-event.com/datenschutz/
11. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen derselben sowie für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für eine ergänzungsbedürftige Lücke.
11.3. Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich österreichisches Recht gilt. Diesbezügliche zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
11.4. Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftstätigkeit des Vermieters gilt Seekirchen am Wallersee als vereinbart.
11.5. Als Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebende Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für Seekirchen am Wallersee vereinbart. Diesbezügliche zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.